Gut zu Fuß auf allen Wegen
Die Podologin hilft
Unsere
Füße tragen uns tagtäglich durchs Leben
– Schritt für Schritt. Sie zeigen den
ganzen Tag vollen Einsatz, müssen sich
oft genug mit zu engen oder hohen
Schuhen herumplagen und kommen kaum an
die Luft. Das haben unsere Füße nicht
verdient. Wenn wir uns nicht um sie
kümmern, machen sie schlapp und werden
krank. Dann geht gar nichts mehr. Hier
kann ein/e Podologe/in helfen. Die
Maßnahmen von Podologen sind vielfältig
und ergeben sich aus den Gebieten der
Inneren Medizin wie der Dermatologie,
Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen
präventive und kurative therapeutische
Maßnahmen rund um den Fuß. „meinDorsten.de“
sprach mit einer Podologin: Elke Jodocy
aus Dorsten-Holsterhausen.
meinDorsten.de:
Frau Jodocy, für uns Laien:
Medizinische Fußpflege und die Arbeit
einer Podologin, ist das dasselbe?
Elke Jodocy:
Ja, weil nur noch die Podologin die
medizinische Fußpflege ausführen darf.
Alles andere ist kosmetische Fußpflege.
Hierfür ist eine spezielle Ausbildung
mit Staatsexamen notwendig. Dies wurde
durch ein neues Gesetz 2001/2002
festgelegt.
meinDorsten.de:
Bei welchen Symptomen ist der Gang
zur Podologin sinnvoll?
Elke Jodocy:
Prinzipiell werden die Patienten vom
Arzt oder vom jeweiligen Pflegedienst
geschickt.
meinDorsten.de:
Was sind denn die größten
Stressfaktoren für die Füße?
Elke Jodocy:
Schuhwerk, vor allem falsches Schuhwerk.
meinDorsten.de:
Und wie vermeidet man das am besten?
Elke Jodocy:
Eben durch die Auswahl der richtigen
Schuhe. Wir schauen zum Beispiel auch in
die Schuhe unserer Patienten, messen
diese aus und geben entsprechende
Empfehlungen. Das ist eben auch ein
Teil, ein großer Teil unseres
Gesamtpakets, die Beratung.
meinDorsten.de:
Welche podologischen Hilfeleistungen
können Sie den Patienten zur Zeit
konkret anbieten?
Elke Jodocy:
Alles, denn der Beruf des medizinischen
Fußpflegers ist ein
Gesundheitsfachberuf. Und wir als
Spezialisten arbeiten im Unterschied zur
kosmetischen Fußpflege auch auf
ärztliche Anordnung.
Podologen sind in Deutschland aufgrund
des Podologengesetzes (PodG) als
medizinischer Fachberuf und
nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die
meisten Podologen sind mit
Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit
Folgeschäden am Fuß im Sinne eines
Diabetischen Fußsyndroms bislang von den
Krankenkassen eine Heilmittelverordnung
zur podologischen Komplexbehandlung vom
Arzt erhalten können.
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